In Südafrika gibt es verschiedene Steuersätze die wir im folgenden Abschnitt erleutern werden. In Südafrika ist SARS (South African Revenue Service) die staatliche Finanzbehörde die Steuern einnimmt. Dabei ist es ratsam einen guten Steuerberater in Südafrika zu beauftragen der sich mit den lokalen Bestimmungen, Regularien, und Abgabetermine bestens auskennt. Auch in Südafrika gibt es hohe Strafen gegen Steuerhinterziehung oder das nicht-einhalten von Abgabeterminen von Steuererklärungen.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Südafrika
In 1973 wurde zwischen Deutschland und Südafrika ein Abkommen unterschrieben das die Doppelbesteuerung von Einnahmen vermeidet. Dieses Abkommen ist auch im Bundesgesetzblatt II von 1974 veröffentlicht. Dieses Abkommen gilt für natürliche Personen die in einer oder beider Länder ansässig sind. Damit wird geregelt dass die Einkünfte nur in dem Land wo der Steuerpflichtige ansässig ist. In Südafrika gilt für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit keine Besteuerung nur wenn der Steuerpflichtige sich weniger als 183 Tage im Steuerjahr dort aufhält und die Einkünfte in Deutschland der Besteuerung unterliegen.
Mehrwertsteuer in Südafrika
Seit 1991 hat Südafrika eine Mehrwertsteuer von 14% auf Waren und Dienstleistungen. Davon sind gewisse Bereiche von der Umsatzsteuert befreit, darunter die Vermietung von Wohnraum sowie sämtliche Grundnahrungsmittel wie Reis, Gemüse, Milch und Milchprodukte, Eier, braunes Weizenmehl und Hülsenfrüchte. Touristen können bei Abreise die Mehrwertsteuer am Flughafen zurückerstattet bekommen. |
Steuersätze in Südafrika
Jede in Südafrika ansässige Person ist für weltweit generiertes Einkommen Steuerpflichtig. Ein Unternehmen gilt als ansässig sobald Sie in Südafrika gegründet wurde, bzw. sich die Geschäftsführung in Südafrika befindet. Eine Privatperson gilt als ansässig sobald eine gewisse Anzahl von Tagen über 4 Jahren in Südafrika verbracht wird, oder wenn Sie dort den gewöhnlichen Aufenthalt haben. |
Einkommensteuer
In Südafrika wird der Einkommensteuersatz jährlich anhand der Wirtschaftslage vom Parlament neu aufgesetzt, und dient damit als konjunkturpolitisches Instrument. Steuerpflichtig ist in Südafrika jede dort ansässige Person. Als ansässig gilt man wenn man in Südafrika den Hauptwohnsitz hat. Sind dies mehrere Staaten, dann gilt der Staat der als Mittelpunkt des Lebensinteresses gilt.
Die Lohnsteuer wird normalerweise vom Arbeitgeber einbehalten und an den Staat abgeführt. Dabei sind Direktorengehälter, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Einnahmen aus Closed Corporations und Gewerbe ausgeschlossen.
Die folgende Auflistung erläutert die unterschiedlichen Steuersätze von natürlichen Personen auf Einkommen in Südafrika.
| Einkommen |
Zu Versteuern |
| R0 bis R32.222 |
Steuerfrei |
| R32.222 bis R38.000 |
18% des Betrages |
| R38.000 bis R55.000 |
R6.840 + 26% des Betrages welcher R38 000 überschreitet |
| R55.000 bis R80.000 |
R19.260 + 37% des Betrages welcher R80 000 überschreitet |
| R100.000 bis R215.000 |
R26.660 + 40% des Betrages welcher R100 000 überschreitet |
| > R215.000 |
R72.660 + 42% des Betrages welcher R215 000 überschreitet |
Das südafrikanische Steuerjahr beginnt am 01.03 und endet am 28.02 des Folgejahres. Für Unternehmen gilt das jeweilige festgelegte Geschäftsjahr. Am Ende des Steuerjahres wird Steuerzahlern per Post eine Steuerveranlagung zugeschickt mit Angaben des zu zahlenden Betrags.