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Immobilien in Südafrika als Ausländer erwerben

Immobilienerwerb in SASüdafrika ist ein beliebtes Land für Investoren und für Ausländer die Immobilien im Ausland erwerben möchten. Der Erwerb von Immobilien in Südafrika durch Ausländer ist unbeschränkt möglich, jedoch bedeutet dies nicht dass der Erwerber automatisch eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhält. In den nachfolgenden Abschnitten erläutern wir Prozeduren und Vorgänge die zu beachten sind beim Erwerb einer Immobilie in Südafrika. Des Weiteren geben wir Aufschlüsse zu den Themen Immobilienfinanzierungund Nebenkosten bei Immobilienerwerb.

Grund-und Hauserwerb

In Südafrika gibt es zahlreiche Immobilien zu erwerben, und Ihnen wird auffallen dass es zahlreiche Immobilienmakler  in diesem Bereich gibt. Um das passende Eigentum zu finden empfiehlt sich ein Blick in die örtliche Zeitung, denn hier werden wöchentlich mehrere hundert Immobilien beworben. Des Weiteren gibt es immer sonntags den Tag der offenen Tür für ausgewählte Immobilien. Dabei stellen Immobilienmakler „On-Show“ Wegweiser im Ort auf die den potentiellen Käufer/Interessenten zum „Show House“  lotsen. Dieses Angebot kann jeder annehmen ohne im Voraus einen Termin vereinbart zu haben.

Sobald die passende Immobilie gefunden wurde, wird ein Kaufvertrag (Agreement of Sale) schriftlich abgeschlossen. Dieser Vertrag muss nicht notariell beurkundet werden. Der Vorvertrag und Vormerkung wie in Deutschland sind in Südafrika nicht üblich. Das „Agreement of Sale“ ist umfänglich für beide Parteien bindend.

Ein Haus in Südafrika kaufenBei der Verhandlung kann der potentielle Käufer dem Verkäufer ein schriftliches Kaufangebot mit einem niedrigeren Preis machen. Dieses Angebot kann widerruflich oder unwiderruflich gemacht werden. Die Annahme des Angebots muss durch den Verkäufer ebenfalls schriftlich vorliegen. Sobald das Agreement of Sale von beiden Parteien unterschrieben ist, ist der Kaufvertrag rechtlich bindend. Daraufhin ist üblicherweise vorgesehen dass 10 – 20% des Kaufpreises als Deposit (Anzahlung) innerhalb normalerweise 2 Wochen auf ein Konto des Maklers durch den Käufer überwiesen wird. Die Auflagen für Makler und Notare mit Hinsicht auf Treuhandkonten sind in Südafrika sehr hoch. Der restliche Betrag wird bei Grundbucheintrag an den Notar gezahlt. Der Makler überweist danach die Anzahlung abzüglich Maklergebühren (maximal 7,5% des Kaufpreises) an den Notar. Die Maklerprovision wird in der Regel vom Verkäufer getragen.

Ein weiteres Dokument zum Kaufvertrag ist das sogenannte „Voetstoots“ das festlegt dass eine Immobilie in dem Zustand erworben wird in dem Sie sich bei Vertragsabschluss befindet – einschließlich aller offenen oder verborgenen Mängel. Ausnahmen dazu sind verschwiegene oder falsch dargestellte Mängel. Des Weiteren muss der Verkäufer ein Zertifikat vorlegen das bestätigt dass keine elektrischen Mängel an der Immobilie vorliegen. Ein „Bug-Free Certificate“ belegt dass gefährdete Gebäudeteile frei von Schädlingen sind – und muss ebenfalls durch den Verkäufer vorgelegt werden.

Viele Auswanderer erwerben größere Immobilien die dann in Gästehäuser umgewandelt werden wovon viele einen Wellnessurlaub für die gestressten Landsleute anbieten. Bitte beachten Sie dass für Gästehäuser Genehmigungen erforderlich sind. Man sollte sich im Voraus erkunden ob eine Immobilie als Guesthouse genehmigt wird vor das Objekt erworben wird.

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