Erweitertes Besuchervisum (Extended Visitor's Permit) für Südafrika
Bei dem erweiterten Besuchervisum handelt es sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis. Dieses Visum kann durch Personen beantragt werden die mit einem Südafrikanischen Bürger oder mit einer Daueraufenthalts-berechtigten Person zusammenleben möchten. Des Weiteren ist diese Genehmigung für Studenten die ein akademisches Jahr in Südafrika verbringen möchten, für Schüler die eine Ausbildungsstätte besuchen möchten, für Personen die eine freiwillige und wohltätige Tätigkeit (ohne Bezahlung) ausüben wollen.
Das erweiterte Besuchervisum wird ebenfalls beim Department of Home Affairs beantragt - alternativ auf der südafrikanischen Botschaft in Deutschland. Der Vorgang erfordert einige Dokumente und Nachweise die vorgelegt werden müssen. Antragsteller müssen eine Scheidungsurkunde (falls relevant) vorlegen, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein medizinisch radiologischer Untersuchungsbericht. Letztlich muss auch hier ein Nachweis über finanzielle Mittel vorgelegt werden (Kontoauszug) der den Aufenthalt deckt. Dabei müssen mit etwa €1.000,00 im Monat gerechnet werden.
Das Extended Visitors Permit kann in Südafrika beantragt werden, ebenso wie in Deutschland bei der Südafrikanischen Botschaft.
Zusammenfassung:
1. Antragstellung bei Department of Home Affairs
2. Reisepass muss mitgeführt werden
3. Scheidungsurkunde (Original und Englische Übersetzung)
4. Radiologischer Untersuchungsbericht
5. Finanznachweis (Kontoauszug)
6. Polizeiliches Führungszeugnis (Original und Übersetzung)
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Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung die maximal 90 Tage gültig ist und einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden kann. Für Besucher aus DE/AT/CH problemlos erhältlich. Mehr Info dazu hier.
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gültig für 2 Jahre. Ideal für Personen die mindestens R2.5 Million in ein Unternehmen in Südafrika investieren. Mehr Informationen zum Business Visum hier.
Ein befristetes Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Personen die bereits ein Arbeitsangebot in Südafrika vorliegen haben. Einige Auflagen sind damit verbunden. Mehr dazu hier.
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung mit 4 Jahre Gültigkeit für Rentner die monatliche Bezüge von mindestens R20.000 nachweisen können. Für dieses Erlaubnis gibt es keinerlei Altersgrenzen.