Das Besuchervisum ist die einfachste Aufenthaltsgenehmigung die man in Südafrika erhalten kann. Dieses Visum ist allerdings in der Regel auf 90 Tage befristet. Bei der Einreise nach Südafrika erhalten Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne Probleme ein kostenloses Visitor’s Permit ausgestellt das für 90 Tage gültig ist.
Dieses Besuchervisum kann bei Bedarf um weitere 90 Tage verlängert werden – vorausgesetzt dies passiert bereits 30 Tage vor dem Ablauf des ersten Visums. Die Verlängerung ist allerdings nicht kostenfrei, und ist mit Formularen verbunden wo auch eine Begründung für die Verlängerung angegeben werden muss. Außerdem braucht man für die Verlängerung ein Flugticket das bereits auf den neuen Abreisetermin ausgestellt ist. Der Reisepass muss vorgelegt werden mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Letztens braucht man noch den Nachweis von ausreichend finanziellen Mitteln um die 90 Tage zu überbrücken. Dies kann in Form von Kontoauszügen, Bargeld, oder Reiseschecks nachgewiesen werden.
1. Mindestens 30 Tage vor Ablauf bei Department of Home Affairs verlängern
2. Reisepass mitführen (Mindestens noch 6 Monate gültig)
3. Flugticket mitführen (Ausgestellt auf neuen Abreisetermin)
4. Nachweis der finanziellen Mittel mitführen (Bargeld, Reiseschecks, Kontoauszug)
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Das Extended Visitors Permit ist eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gültig für 3 Jahre. Ideal für Studenten und Schüler, sowie Ehegatten und Partner von Südafrikaner / Inhaber der Daueraufenthaltsgenemigung.
Ein befristetes Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Personen die bereits ein Arbeitsangebot in Südafrika vorliegen haben. Einige Auflagen sind damit verbunden. Mehr dazu hier.
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung mit 4 Jahre Gültigkeit für Rentner die monatliche Bezüge von mindestens R20.000 nachweisen können. Für dieses Erlaubnis gibt es keinerlei Altersgrenzen.