Die Arbeitsgesetze wurden die letzen Jahre angepasst damit Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geburtsort-und Land, sowie Volkszugehörigkeit vermieden wird. Damit will man eine Gleichstellung aller Beschäftigten wie Wanderarbeiter und Vertragsarbeiter aus Nachbarstaaten bezwecken. Darunter wurden Gesetze wie der Basic Conditions of Employment Act, Labour Relations Act, Employment Equity Act, und Skills Development Act verabschiedet.
Mit der Gesetzgebung hat ein Arbeitnehmer gewisse Rechte, sowie einen Rechtschutz. Sollten die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften von Arbeitgeber nicht eingehalten werden, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit die Kommission für Versöhnung, Vermittlung und Schlichtung (CCMA) einzuschalten.
Wird beim CCMA keine Übereinkunft gefunden, geht der Fall in der nächsten Instanz vor das Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht (Labour Court) verfügt über einen Richter der bestimmte Fähigkeiten nachweisen muss. Vor dem Arbeitsgericht ist ein Anwalt keine Pflicht. Jede Partei kann sich Beistand von Anwalt, Mitarbeiter, oder von der Gewerkschaft beziehen. Als letzte Instanz gibt es den Labour Appeal Court. Nach dieser Entscheidung gibt es keine weiteren Rechtsmittel.
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