Arbeiten in Südafrika - Möglichkeiten für Ausländer und Rechtslage
Wer in Südafrika arbeiten möchte, braucht abgesehen von der Arbeitserlaubnis oftmals starke Nerven. Statistiken zeigen dass Südafrika eine Arbeitslosenquote von ca. 30% hat. Das Land verfügt über eine große ungeschulte Arbeiterklasse – eine eindeutige Nachwirkung der Apartheid. Ungelernte Arbeitskräfte aus dem Ausland sind also unerwünscht. Wer als Ausländer in Südafrika arbeiten möchte braucht dafür zuerst ein konkretes Stellenangebot. Es ist auch möglich dass Firmen mit einer Ausländerquote Personen einfacher einstellen können.
Als europäischer Ausländer hat man gute Chancen in finanziellen, technischen und handwerklichen Bereichen. Durch die verschärften Einwanderungsgesetze muss ein Arbeitgeber jedoch nachweisen können dass die Stelle in Südafrika bereits ausgeschrieben wurde, jedoch kein passender Kandidat gefunden wurde. Mehr dazu lesen Sie unter „Work Permit“
Für Auswanderer die kein Stellenangebot haben bewerben sich am besten für das Business Permitzur Einreise. Bitte beachten Sie jedoch dass diese Variante der Einreise Kapital in Form einer Investition oder Firmengründung erfordert.
Eine wichtige Voraussetzung für das Arbeiten in Südafrika ist die Beherrschung der englischen Sprache. Dies gilt für jede Arbeit in Südafrika. Mehr Informationen zu den beruflichen Arbeitsmöglichkeiten in Südafrika erhalten Sie auch bei der Einwanderungsbehörde der südafrikanischen Botschaft in Berlin.
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Arbeitsrecht wird in Südafrika groß geschrieben um Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, und Herkunft zu vermeiden. Einige Eckdaten zu den Rechten von Arbeitnehmer.
Die wichtigsten Eckdaten aus dem Basic Conditions of Employment Act aus dem Jahr 1998. Dieses Gesetz gilt nicht für für Teilzeitarbeiter, Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, oder Hausangestellte.
Ein befristetes Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Personen die bereits ein Arbeitsangebot in Südafrika vorliegen haben. Einige Auflagen sind damit verbunden.