In dieser Rubrik stellen wir Ihnen einige Aspekte der Sozialversicherungsstrukturen Südafrikas vor. Das Land hat längst nicht den Standard des deutschen Sozialstaates erreicht, jedoch gibt es in Südafrika eine Mindestversorgung in Sachen staatlicher Absicherung. Es ist jedem Auswanderer daher geraten selber private Vorsorge zu treffen.
Versichern – Wichtig, aber oft nicht Pflicht
Zwischen Deutschland und Südafrika besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Zuständige Versicherungsträger geben darüber Auskunft ob die Weiterführung einer Versicherung bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt ratsam ist.
In Sachen Sozialversicherung wird in Südafrika nur das Mindeste geleistet. Es gibt weder gesetzliche Krankenversicherung, noch ein staatliches Rentensystem. Für Arbeitnehmer und Selbstständige gibt es ein gut ausgelegtes privates Versicherungsnetzwerk das alle Bereiche des sozialen Umfelds abdeckt. Dafür gibt es viele Versicherer die alle nötigen Policen im Angebot haben – und die natürlich zusätzlich Geld kosten. Vor allem bei den Sozial-und Altersversicherungen ist es ratsam privat Vorsorge zu treffen wenn man langfristig nach Südafrika auswandert und keine Versicherung in Europa weiterführt.
Altersversicherungen zur Altersvorsorge werden in Südafrika der Privatinitiative überlassen. Wer im Alter also eine Rente beziehen möchte, sichert sich privat ab. Oft bezahlen auch Arbeitgeber einen Zuschuss zur Rentenversicherung bzw. Rentenfonds.
Die Krankenversicherung in Südafrika wird ebenfalls durch den privaten Sektor angeboten. Es gibt damit keine gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber zahlen oft einen Zuschuss für die Krankenversicherung der Arbeitnehmer, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Bei einer Vertragsverhandlung sollte die Regelung zur Krankenversicherung immer schriftlich festgehalten werden. Die Versicherer bieten in Südafrika sämtliche Stufen der Krankenversicherung an, darunter der Komplettschutz der monatlich am meisten kostet, bis hin zum Krankenhausschutz der monatlich am günstigsten ist, dabei jedoch nur im Fall eines Krankenhausaufenthalts gezahlt wird. Der PKV Wechsel ist auch möglich zwischen Versicherern, nur ist auch dieser Prozess in Südafrika etwas langwieriger als sonstwo. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei dem Versicherer wie zum Beispiel Discovery oder Outsurance.
Für den Fall der Arbeitslosigkeit gibt es einen Fonds der durch den Unemployment Insurance Act geregelt und verpflichtend ist. Damit zahlen Arbeitnehmer 1% des Gehalts monatlich in den Fonds ein. Im Fall der Arbeitslosigkeit hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf 45% des letzten Netto-Gehalts für einen Zeitraum von maximal 6 Monate. Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von bis zu R5785 tragen die Beiträge nur zur Hälfte.
Eine minimale Leistung für Alte, Kranke, Gebrechliche sowie Kinder ist vorgesehen, reicht allerdings nur für die Notversorgung – also Lebensmittel.
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